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Corona-Update: 3G-Regelung im Sport

Update vom 21.03.2022: Weiterhin 3G im Sport

Das heißt:

– geimpft

– genesenen (bis max. 3 Monate)

– getestet (Schnelltest max. 24 Std. alt)

Bitte beachten: Die Nachweiskontrolle bleibt bestehen. Bitte bringt vorab etwas mehr Zeit mit, haltet euren Nachweis bereit und zeigt uns diesen unaufgefordert vor. Danke!

Du brauchst noch einen Test? Das ist ohne Termin in unserem Testzentrum im Hofwiesenzentrum möglich! Infos unter www.testservice-corona.de.


Update vom 22.02.2022: 3G-Regelung im Sport

Ab Mittwoch, 23.02.2022, gilt im Sport wieder die 3G-Regelung. Das heißt:

– geimpft

– genesenen (bis max. 3 Monate)

– getestet (Schnelltest max. 24 Std. alt)

Bitte beachten: Die Nachweiskontrolle bleibt bestehen. Bitte bringt vorab etwas mehr Zeit mit, haltet euren Nachweis bereit und zeigt uns diesen unaufgefordert vor. Danke!

Du brauchst noch einen Test? Das ist ohne Termin in unserem Testzentrum im Hofwiesenzentrum möglich! Infos unter www.testservice-corona.de.


Update vom 28.01.2022: 2G-Regelung im Sport

Ab Freitag, 28.01.2022, gilt für den Sport im Innenbereich wieder die 2G-Regelung.

Geimpft = mind. zweifache Impfung, oder Genesung + eine Impfung

Genesen = gültiges Genesenen-Zertifikat nicht älter als 3 Monate

Im Innenbereich gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Personen über 18 Jahren. Unter 18 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen mind. einer med. Maske.


Update vom 27.12.2021: FFP2-Maskenpflicht

Ab Montag, 27.12.2021 gilt im Innenbereich eine FFP2-Maskenpflicht.

Ebenso wurden die Ausnahmen bei den Testbefreiungen unter 2G+ angepasst. Von der Testpflicht befreit sind Personen,

die ihre Booster-Impfung bereits erhalten haben.

deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate her ist.

– deren Genesung nicht länger als drei Monate her ist.

Im Außenbereich reicht weiterhin ein 2G-Nachweis für den Sport aus.


Update vom 03.12.2021: 2G+ – Nachweis für Sport im Innenbereich notwendig

Ab Samstag, 04.12.2021, wird für den Sport im Innenbereich ein 2G+ – Nachweis benötigt.

Das bedeutet, dass zusätzlich zum Impfzertifikat oder Genesenen-Nachweis ein negativer – offiziell bestätigter – Schnelltest oder PCR-Test vorgelegt werden muss.

Von der Testpflicht befreit sind Personen ,

die ihre Booster-Impfung bereits erhalten haben.

deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate her ist.

– deren Genesung nicht länger als sechs Monate her ist.

Im Außenbereich reicht ein 2G-Nachweis für den Sport aus.

Hier findet ihr die kompakte Regel-Zusammenstellung des Landes.


Update vom 29.11.2021: Heilbronn in Alarmstufe II

Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes vom 24.11.2021 gelten folgende Regelungen für den Sportbetrieb:

Sport im Innenbereich darf nur noch mit 2G-Nachweis getrieben werden. Im gesamten Innenbereich gilt Maskenpflicht. Nur während der tatsächlichen Sportausübung darf diese abgenommen werden.

Im Außenbereich ist Sport unter der 2G-Regelung möglich. D.h. geimpft oder genesen.

Generell gilt natürlich weiterhin: Bitte achtet auf den Mindestabstand, das Maskentragen sowie die eigene Hygiene und die der Sportgeräte. Vielen Dank!


Update vom 16.08.2021: Sport im Innenbereich nur mit 3G-Nachweis möglich

Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes vom 14.08.2021 sind die Regelungen nicht mehr an den 7-Tages-Inzidenzwert gekoppelt.

Für Sport im Innenbereich gilt ab sofort die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises (genesen/getestet/geimpft). Der Schnelltest-Nachweis darf max. 24 Std. alt sein.1 Da wir zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet sind, bringt ihr diesen bitte zum Sport mit.

Die Maskenpflicht im Innenbereich – abseits des Sporttreibens – gilt weiterhin. Auch werden weiterhin die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst.2

Sport im Freien ist ohne Einschränkungen möglich.

Wir freuen uns auf euch!

1Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Schüler*innen. Dies ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.

2Bitte informiert euch jeweils vor Besuch der Angebote, wie die Datenerfassung abläuft. Ggf. ist eine vorherige Anmeldung – ob per Telefon, Online, oder per Mail – notwendig.


Update vom 28.06.2021: Keine Einschränkungen mehr im Sport

Nach der neuen Corona Verordnung des Landes vom 25.05.2021 gibt es, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner, keine Einschränkungen mehr im Vereinssport.

Das heißt, dass Ihr ab Montag, 28.06.2021, ohne den sogenannten 3G-Nachweis (Getestet, Geimpft, Genesen) Sport – sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich – treiben dürft.

Das betrifft den Sport in den Abteilungen, im Bewegungszentrum, in der Medizinischen Trainingstherapie und alle weiteren Angebote. Auch die Anzahl der Personen ist nicht mehr beschränkt. Die AHA-Regeln und die Kontaktdatenerfassung bleiben bestehen.

Bitte informiert euch jeweils vor Besuch der Angebote, wie die Datenerfassung abläuft. Ggf. ist eine vorherige Anmeldung – ob per Telefon, Online, oder per Mail – notwendig.

Wir freuen uns sehr über die neuen Lockerungen und den großen Schritt in Richtung „Normalität“. Wir freuen uns aber noch mehr darüber, dass wir euch alle wieder sehen dürfen!

Hier findet ihr das aktuelle Hygienekonzept [pdf]


Update vom 24.06.2021: Testpflicht im Außenbereich entfällt

Wir freuen uns, dass die 7-Tagesinzidenz im Stadtkreis Heilbronn an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35 lag. Nach der heutigen Bekanntmachung der Feststellung treten ab Freitag,25.06.2021, die entsprechenden Öffnungsregelungen der Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg in Kraft.

Für den Sport bedeutet dies insbesondere, dass die Testpflicht für den Außenbereich entfällt. Ebenso die Nachweiserbringung von Geimpften und Genesenen. Für den Innenbereich gilt weiterhin die Pflicht zum Erbringen eines negativen Test-, eines Impf- oder Genesenen-Nachweises.

Zudem sind Wettkampfveranstaltungen des Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl und mit bis zu 250 Zuschauer*innen innen und 750 außen erlaubt.

Damit kann ein großer Schritt in Richtung Sport-Normalität gegangen werden!


Update vom 10.06.2021: Sport im Innenbereich wieder möglich

Ab Montag, dem 14. Juni 2021, dürfen wir auch unsere Innenbereiche wieder öffnen. Wir freuen uns darauf, euch in unseren Hallen, im Bewegungszentrum und in der MTT zu begrüßen.

Da die Personenanzahl der gleichzeitig Anwesenden beschränkt ist, wird im BWZ und in der MTT eine Anmeldung im Vorhinein benötigt. Weitere Infos auf www.tsg-bwz.de.

Auch die Ballschule und das Eltern-Kind-Turnen starten ab Montag. Weitere Infos hier.

Die Angebote der Abteilungen erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Abteilungsleitungen.

Weiterhin gilt: Für den Sport wird ein tagesaktueller negativer Test, ein Impf- oder ein Genesenen-Nachweis benötigt. Dieser ist beim Sport mitzuführen. Eine Übersicht über die Teststellen in Heilbronn finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich im Vorhinein, ob ein Termin oder eine Registrierung benötigt wird.

Wir freuen uns auf euch!


Update vom 07.06.2021: Outdoor-Sport wieder möglich

Wir freuen uns, endlich wieder Sport treiben zu dürfen! Da der 7-Tages-Inzidenzwert im Stadtkreis Heilbronn lag am 01.06.2021 den fünften Tag in Folge unter 100 lag, tritt Öffnungsschritt 1 in Kraft.

Sport ist mit 20 Personen – unter Beachtung der Testpflicht – wieder im Freien möglich. Geimpfte und genesene Personen müssen analog einen entsprechenden Nachweis vorzeigen.

Eine Übersicht über die Teststellen in Heilbronn finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich im Vorhinein, ob ein Termin oder eine Registrierung benötigt wird.

Wir freuen uns auf euch!

Welche Angebote gibt es?

Die Ballschule startet demnächst im Freien. Informationen hierzu gehen Ihnen per Mail zu.

Das BWZ bietet einen Outdoor-Parcours und eine Vielzahl an Outdoor-Kursen an.

Die Angebote der Abteilungen erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Abteilungsleitungen.

Bitte beachten Sie unser Hygienekonzept

Bei allen Angeboten gilt dieses Hygienekonzept grundsätzlich.


Update vom 14.05.2021: Öffnungen in greifbarer Nähe

Endlich wieder eine Öffnungsperspektive: Am Donnerstag, 13.05.2021, hat das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.

Sobald die 7-Tages-Inzidenz im Stadtkreis Heilbronn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, greift der erste Öffnungsschritt. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien ist dann unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzepts mit bis zu 20 Personen erlaubt.

Wir hoffen darauf, dass wir diesen Schritt möglichst bald gehen dürfen. Wir informieren umgehend, wenn es soweit ist.

Da die 7-Tages-Inzidenz in Heilbronn aktuell noch über 100 liegt, gilt weiterhin die „Bundesnotbremse“. Sport ist demnach nur kontaktlos alleine, zu zweit, oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder dürfen in 5er-Gruppen Sport treiben.

Wir freuen uns schon jetzt auf ein baldiges Wiedersehen vor Ort. Bis dahin schaut ihr gerne bei unseren kostenlosen Live-Kursen vorbei.

Öffnungsschritte Baden-Württemberg.pdf


Update vom 21.04.2021: Inzidenz in Heilbronn weiterhin über 100

Da der 7-Tages-Inzidenzwert im Stadtkreis Heilbronn seit Ende März durchgehend über 100 lag, gilt weiterhin die „Notbremse“. Für den Sport und für uns bedeutet das die Schließung der Außen- und Innensportanlagen.

Die ab 19.04.2021 geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg untersagt auch die Nutzung von Sportanlagen für den Reha-Sport. Ausgenommen von dem Verbot ist die Nutzung ausschließlich für den Spitzen- und Profisport.

Um weiterhin aktiv zu bleiben, meldet euch gerne für unsere kostenlosen Live-Kurse an. Die Übersicht findet ihr hier. Wir freuen uns auf euch!


Update vom 28.03.2021: Stadtkreis Heilbronn zieht Notbremse

Da der 7-Tages-Inzidenzwert im Stadtkreis Heilbronn am Freitag, den 26.03.2021, den dritten Tag in Folge über 100 lag, gelten ab Dienstag, 30.03.2021, strengere Regeln. Für den Sport und für uns bedeutet das die Schließung der Außen- und Innensportanlagen.

Ausgenommen von dem Verbot ist der Betrieb von Sportanlagen, soweit die Nutzung ausschließlich für den Reha-, Spitzen- und Profisport erfolgt.

Sobald ein Sportbetrieb für den Amateur- und Freizeitsport – in welcher Form auch immer – wieder möglich ist, informieren wir an dieser Stelle umgehend.

Zur schnelleren Überbrückung des erneuten Lockdowns lest euch gerne die neue Ausgabe unserer TSGaktuell durch. Wir wünschen viel Spaß beim (digitalen) Blättern!

Wir hoffen darauf, euch baldmöglichst wieder bei uns begrüßen zu dürfen.


Update vom 08.03.2021: Erste Lockerungen für den Sport

Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, 03.03.2021, fand die Bund-Länderkonferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder statt. Auf Grundlage der dort getroffenen Verabredungen hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung erlassen. Daraus ergeben sich ab Montag, 08.03.2021, erste Lockerungen für den Sport:

Liegt der Inzidenzwert für den Stadtkreis Heilbronn zwischen 50 und 100, können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien kontaktarm ausüben.

Liegt der Inzidenzwert für den Stadtkreis Heilbronn seit fünf Tagen unter 50, ist zusätzlich der Betrieb von Sportanlagen im Freien auch für Gruppen von bis zu 10 Personen für kontaktarmen Sport erlaubt. Zusätzlich kann innerhalb geschlossener Räume (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten Sport getrieben werden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Liegt der Inzidenzwert für den Stadtkreis Heilbronn seit drei Tagen über 100, sind die Sportanlagen zu schließen. Die Nutzung für den Amateursport ist untersagt. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Training des Spitzen- und Profisports ist erlaubt.

Da die 7-Tage-Inzidenz in Heilbronn seit mehr als fünf Tagen unter 35 liegt, finden die Ballschule, das Eltern-Kind-Turnen sowie Kurse des BWZ und der MTT ab sofort im Freien statt. Weiterhin bietet das BWZ Zoom-Live Kurse an. Ob und welche Angebote in den Abteilungen stattfinden, erfragt ihr bei den zuständigen Abteilungsleitern. Weitere Informationen, Anmeldeformulare sowie das jeweils aktuelle Hygienekonzept findet ihr unter: www.tsg-heilbronn.de/sportimfreien/

Wir befinden uns in Abstimmung mit der Stadt Heilbronn hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Maßgaben. Wir freuen uns aber in jedem Fall, euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen.


Update vom 15.02.2021: Vereinssport bis 07.03.2021 weiterhin untersagt

Der aktuelle Lockdown wird nochmals verlängert. Mit der ab Montag, 15.02.2021, geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Vereinssport bis einschließlich 07.03.2021 untersagt. Daher bleiben auch unsere Sportstätten weiterhin geschlossen.

Aktuelle Informationen zum BWZ und zur MTT findet ihr hier: www.tsg-bwz.de

Wir informieren an dieser Stelle, sobald es Neuigkeiten und Änderungen für den Sport gibt.


Update vom 23.01.2021: Lockdown für Vereinssport bis einschließlich 14.02.2021 verlängert

Der bestehende Lockdown wird mit der ab Montag, 25.01.2021, gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis einschließlich 14.02.2021 verlängert. Daher bleiben auch unsere Sportstätten bis einschließlich 14. Februar 2021 geschlossen. Die bekannten Ausnahmen haben weiterhin Bestand.

Auch die Geschäftsstelle bleibt für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Wir sind dennoch für Euch von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00-12:00 Uhr, unter 07131-507075 telefonisch erreichbar. Wichtige Fragen könnt ihr auch an info@tsg-heilbronn.de senden.

Vielen Dank für Euer Verständnis. Bleibt gesund!


Update vom 10.01.2021: Vereinssport weiterhin untersagt bis einschließlich 31.01.2021

Liebe Mitglieder,

wie ihr vermutlich bereits erfahren habt, sind wir aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes verpflichtet, unsere Sportstätten bis einschließlich 31.01.2021 zu schließen.

Ausgenommen von dem Verbot ist der Betrieb von Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal und Spaßbäder, soweit die Nutzung ausschließlich für den Reha-, Spitzen- und Profisport erfolgt.

Sport und Bewegung im Freien ist weiterhin ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen hierbei nicht mit.

Wir informieren an dieser Stelle, sobald es Neuigkeiten hinsichtlich einer Lockerung für den Sport gibt.

Bei Fragen zum BWZ findet ihr hier eine Übersicht.

Wir wünschen euch allen eine gute Zeit, hoffentlich bis bald und bleibt gesund!


Update vom 09.12.2020: Allgemeinverfügung der Stadt untersagt den Vereinssport nahezu komplett

Nach nun leider wieder steigenden Infektionszahlen und einem diffusen Infektionsgeschehen hat die Stadt Heilbronn im Rahmen einer Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen im Kampf gegen die Corona Pandemie erlassen. Die in der Verfügung beschlossenen Maßnahmen treten ab 08.12.2020 in Kraft und sind zunächst bis zum 20.12.2020 befristet, solange der 7- Tages- Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nicht an 5 aufeinander folgenden Tagen unterstritten wird.

Die Allgemeinverfügung wirkt sich leider auch auf den Sport aus, der bereits nur noch im kleinen Rahmen möglich war. Von nun an sind alle öffentlichen und privaten Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie alle Räumlichkeiten, die für die Sportausübung genutzt werden können, unabhängig von der Rechtsform in der die Sportausübung durchgeführt werden, geschlossen.  

Unter dem Verbot fallen daher folgende Sportbereiche und Nutzergruppen:

– Schulsport u. Schulschwimmen

– Sportangebote im Studienbetrieb

– Freizeit- und Individualsport (Einzelsportarten, Tennis, Golf etc.)

– Tanz- und Ballettschulen

– Sportangebote an Volkshochschulen und

– Sportangebote an Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.

Ausgenommen von dem Verbot sind Sportlerinnen und Sportler, die in Ihrer Sportart oder Disziplin entweder einem Landes- oder Bundeskader angehören.


Update vom 27.11.2020: Lock Down für den Sport verlängert bis 20. Dezember

Der Lock Down „light“ wird laut der Regierungserklärung vom 25.11.2020 verlängert bis mindestens 20. Dezember 2020! Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, müssen somit weiterhin geschlossen bleiben. Dazu gehören per Definition der Regierung auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie Fitnessstudios. Das bedeutet, dass auch wir unsere Sportstätten weiterhin schweren Herzens für den regulären Sportbetrieb geschlossen halten müssen. Dies gilt insbesondere für Abteilungssport, Kursangebote, Rehasport, Eltern-Kind-Angebote und die Ballschule, ebenso für den regulären Betrieb des Bewegungszentrums und der MTT.

Als Corona-Spezial bieten wir derzeit ein Personal Training in der MTT für alle Interessierten. Denn noch gelten Ausnahmen für Sportangebote, die alleine, zu zweit oder in der Familie ausgeführt werden können.

Ob euer in der TSG organisierter Sport zu den Ausnahmen gehört und unter welchen Bedingungen die Ausübung des Sports möglich ist, könnt ihr beim jeweiligen Abteilungsleiter erfragen.

Unsere Kindertagesstätte bleibt weiterhin in Betrieb.

Auch die Geschäftsstelle ist für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen. Die meisten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter befinden sich aktuell in Kurzarbeit. Wir sind dennoch für Euch telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag jeweils 09:00-12:00 Uhr unter 07131 507075. Wichtige Fragen könnt ihr auch an info@tsg-heilbronn.de senden.

Natürlich sind wir auch wieder mit Online-Trainingseinheiten für euch da. Alle Bewegungsangebote während Corona findet ihr auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Online-Bewegungsangebot und auf unserem You-Tube-Kanal!

Wir informieren an dieser Stelle, sobald es Neuigkeiten hinsichtlich einer Lockerung für den Sport gibt.

Wir wünschen trotz allem eine schöne Vorweihnachtszeit! Passt auf euch auf!


Update vom 29.10.2020: Lock Down für den Sport ab 2. November

Ab kommendem Montag, 02.11.2020 ist der Amateursport für 4 Wochen ausgesetzt. In der TSG findet deshalb kein Trainngs- und Spielbetrieb bis Ende November statt. Die Sporthallen, Kegelbahnen, das Bewegungszentrum, die MTT, Krafträume und alle Outdoor-Sportanlagen sind in diesem Zeitraum geschlossen.

Wir wissen wieviel Zeit und Mühe ihr alle und besonders auch alle eure Übungsleiter in die Umsetzung und Einhaltung der Hygienekonzepte gesteckt habt. Vielen Dank dafür – und es war nicht umsonst – wir hoffen alle, dass wir nach den vier Wochen wieder Training anbieten können.

Viele Grüße und bleibt gesund!


Update vom 23.10.2020: Training und Übungsbetrieb kann weiterhin mit 20 Personen stattfinden

Am 23.10.2020 ist eine neuer Corona-Verordnung Sport in Kraft getreten. Diese ist allerdings inhaltlich gleich mit der Vorversion stellt aber zum Beispiel nochmals klar, dass Training und Übungsbetrieb weiterhin mit 20 Personen erfolgen kann. Spezielle Maßnahmen in Heilbronn aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwerts von 50 regelt seit 22.10.20 die Allgemeinverfügung der Stadt. Wir bitte um Beachtung der gesonderten Regelungen in unserem Stadtkreis.


Update vom 1.7.2020: Neue Corona-Verordnung eröffnet weitere Lockerungen ab 1. Juli 2020

Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat nun eine zusammenfassende und aktualisierte Corona Verordnung Sport veröffentlicht. In dieser Verordnung wurden die drei Bereiche der Sportstätten VO, der Wettkampf und Wettbewerb VO sowie die Profi- und Spitzensport VO in einer Verordnung gebündelt. Die Änderungen treten heute in Kraft. 

Folgende wesentlichen Änderungen gelten ab dem 01. Juli 2020 für den Trainings- und Wettkampfbetrieb:

  • In Gruppen von bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  • In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Judo und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Untersagt sind:
    • bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3)
    • vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten. Somit ist weiterhin als Grundlage für jedes sportartspezifische Konzept für die Nutzung der vereinseigenen Sportanlagen folgendes aktualisierte Konzept gültig:


Update vom 27.5.2020: Schrittweise Öffnung des Hallensports

Ab 2. Juni 2020 ist auch Hallensport wieder möglich. Die Auflagen für den Betrieb von Sportanlagen (auch überdachte) sind in der neuen Corona-Verordnung Sportstätten geregelt. Unter der Voraussetzung, dass für die jeweilige Sportart und Sportstätte ein Hygienekonzept bei der Stadt eingereicht und von Stadt und Gesundheitsamt genehmigt wurde, ist Sport im Freien und unter Dach unter den unten aufgeführten Auflagen möglich. Als Grundlage für jedes sportartspezifische Konzept ist für die Nutzung der vereinseigenen Sportanlagen das

für jede Sportgruppe, somit auch für jedes einzelne Mitglied bindend! Nur so können wir den Gesundheitsschutz jedes einzelnen Sportlers gewährleisten. Und die Gesundheit jedes Einzelnen ist und bleibt oberste Prämisse für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Am Dienstag, den 02.06.2020 soll somit auch unser Sportstudio BWZ sowie die MTT wieder in Betrieb genommen werden. Ebenso arbeiten wir derzeit an einer Online-Buchungsmöglichkeit für Kurse und die Kegelbahnen. Über das genaue Anmeldeprozedere sowie die notwendigen ergänzenden Hygienebedingungen und -maßnahmen werden wir entsprechend die kommenden Tage informieren.

Welche Sportgruppen schon jetzt, ab 2. Juni oder erst später den Sportbetrieb wieder aufnehmen und unter welchen Voraussetzungen, erfahrt ihr vom jeweiligen Abteilungs- oder Gruppenleiter.

Die neue Corona-Verordnung Sportstätten bestimmt, dass Sport ab 2. Juni 2020 im Freien und unter Dach unter folgenden wesentlichen Voraussetzungen wieder möglich sein soll:

  1. Abstand von 1,5 m muss jederzeit gewährleistet sein (beim Sport und bei Ankommen und Verlassen der Sportstätte)
  2. keinerlei körperlicher Kontakt möglich (ausgenommen Familienangehörige)
  3. keine hochintensiven Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen
  4. sportl. Betätigung zu Trainings- und Übungszwecken möglich
    • an Ort und Stelle (Gerätetraining, Yoga usw.): mind. 10m² pro Person
    • mit Raumwegen (= Bewegung nicht nur auf der Stelle)max. 10 Personen, dabei mind. 40m² pro Person
  5. sorgfältige Reinigung nach Nutzung von Sportgeräten
  6. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt
  7. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  8. Ausreichende Belüftung notwendig
  9. Für jedes Training muss eine Person bestimmt werden, die für Einhaltung der  Regeln verantwortlich ist
  10. Erhebung und Speicherung (vier Wochen lang) folgender Daten aller Trainingsbeteiligten:
    • Vorname und Name
    • Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs
    • Tel. Nummer oder Adresse

Die zusätzlichen Regeln für Schwimmunterricht sind in §2 der Corona-Verordnung Sportstätten aufgeführt.


Update vom 13.5.2020: Spielregeln zur schrittweisen Öffnung der TSG-Sportstätten

Zum Schutz unserer Mitarbeiter, Übungsleiter, Funktionäre und Sportler gilt es folgende Richtlinien in den TSG-Sportstätten einzuhalten:

Zu den allgemeinen Verhaltensregeln gelten die auf die jeweilige Fachsportart und Sportstätten abgestimmten Hygienekonzepte, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heilbronn und dem Gesundheitsamt entwickelt worden sind. Alle Mitglieder, die in Ihren Abteilungen Sport treiben wollen, können sich bei den Abteilungsleitungen bzw. Trainern informieren, ob und wann und insbesondere unter welchen Auflagen die Trainingsprogramme im Freien stattfinden.

Wir bitten alle Mitglieder, diese Regeln gewissenhaft zu beachten und umzusetzen, denn nur dann können wir mit weiteren Lockerungen rechnen.


Update vom 11.5.2020: Wiederaufnahme Sportbetrieb

Es gibt gute Nachrichten: Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Die TSG wird demnach Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufnehmen – Aber es ist nichts so, wie es vor Corona war!!!

Wir müssen die Infektionsschutzverordnung beachten und die reglementiert den Sportbetrieb sehr stark. Deshalb können wir vorerst nur mit begrenzten Angeboten starten, die im Freien und unter bestimmten Auflagen stattfinden können. Diese Angebote sind ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hygienkonzepte durch Stadt und Gesundheitsamt starten wir zunächst unter strengen Auflagen mit Tennis und Leichtathletik; Kanu und Hockey sollen in Kürze folgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Trainings- und Übungsbetrieben erhalten Sie von den jeweiligen Abteilungsleitungen.

Welche Auflagen gelten prinzipiell?

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen.
  3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mind. 1,5 Metern zu gewährleisten.
  5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen.

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. 

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Schwimmbäder, Sporthallen und Fitnessstudios bleiben zunächst weiterhin geschlossen!


Update vom 16.4.2020: Sportanlagen weiterhin geschlossen

Bund und Länder haben gestern beschlossen, die Kontaktsperre auch nach den Osterferien nicht zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen gelten vorerst bis 3. Mai 2020. Auch die Abstandsregel in der Öffentlichkeit von 1,5 Metern bleibt bestehen. Demnach sind unsere Sportanlagen leider weiterhin bis auf weiteres geschlossen lassen. Auch bleiben Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt.

Neue Ergebnisse könnte es bei der Konferenz mit den Ministerpräsidenten am 30.04.2020 geben. Dann soll vereinbart werden, wie es für Deutschland in der Corona-Krise weitergeht.

Wir vermissen unsere Sportfreunde und die vielen Kinder – Haltet durch und bleibt gesund!


Update vom 6.4.2020: Umgang mit Mitgliedsbeiträgen

Information des Präsidiums zum Umgang mit Mitgliedsbeiträgen während der Corona-Pandemie


Mitteilung vom 14.3.2020: Einstellung des Sportbetriebs

Liebe Sportfreunde, liebe Mitglieder,

sicherlich verfolgen Sie alle in den Medien die Entwicklung zum Coronavirus und den Verlauf der aktuellen Infektionszahlen. Stündlich gibt es hierzu von Bund, Land, Stadt und Sportverbänden neue Informationen und Entwicklungen, die wir zum Wohle unserer aller Gesundheit sehr ernstnehmen.

Nachdem die Stadt Heilbronn Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl 50 Personen untersagt hat und das Land Baden-Württemberg in einer Sondersitzung die landesweite Schul- und Kitaschließungen beschlossen hat, hat dies natürlich auch für uns einschneidende Konsequenzen.

So müssen ist unter diesen Umständen unser Jubiläums-Festakt am 2. April 2020 abgesagt! Alle angemeldeten Gäste werden wir in der kommenden Woche entsprechend informieren. Weitere Absagen geplanter Veranstaltungen können wir derzeit noch nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen.

Durch die Schließung der Schulen, kann laut Mitteilung der Stadt auch der Sport- und Übungsbetrieb in den Sporthallen der Stadt nicht mehr stattfinden. Auch der WLSB empfiehlt den Sportvereinen, den Trainingsbetrieb bis zum Ende der Osterferien, also bis 19. April 2020, einzustellen.

Deshalb werden auch wir den gesamten Trainingsbetrieb der Abteilungen und des Kindersports ab sofort zunächst bis zum Ende der Osterferien, also bis einschließlich 19. April 2020 komplett einstellen. Die betrifft ebenso den Betrieb der Kegelbahnen.

Unser Bewegungszentrum stellt ab Dienstag, den 17.03.2020 den Studiobetrieb (BWZ & MTT) bis zum 19.04.2020 ein. Rehasport- und Rheumaliga-Kurse werden ebenfalls bis zum 19.04.2020 ausgesetzt. Infos zum Studiobetrieb und den Angeboten des BWZ werden laufend auf der Webseite des BWZ aktualisiert: tsg-bwz.de

Auch die TSG-Geschäftsstelle bleibt in diesem Zeitraum für den persönlichen Kontakt geschlossen. Bei Fragen erreichen Sie die Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten unter 07131 507075 oder unter: info@tsg-heilbronn.de

Sollten sich Änderungen oder neue Erkenntnisse ergeben, werden wir zeitnah informieren.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.