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Vereinsmitglied werden

Mitgliedschaft

Um Vereinsmitglied zu werden, bitten wir Sie die Eintrittserklärung auszufüllen, auszudrucken und diese an unsere Geschäftsstelle in der Hofwiesenstraße 40, 74081 Heilbronn, zu senden.

Eintrittserklärung herunterladen (ausfüllbares PDF Dokument)

Merkblatt zu Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Beiträge

Die TSG-Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus dem Hauptvereinsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag. Bei Neueintritt in die TSG wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Mitgliedschaftsart erhoben.

TSG-aktuell-148-November-S78-Beitraege.pdf

Sozialfonds

Mithilfe eines Sozialfonds ist es uns möglich sozialbenachteiligten Menschen mit geringem Einkommen den Hauptvereinsbeitrag zu finanzieren, um ihnen (wieder) Zugang zu unseren sportlichen und geselligen Angeboten zu ermöglichen

Hier finden Sie den Antrag, der zusammen mit dem Mitgliedsantrag an die TSG-Geschäftsstelle zu richten ist:

Antrag Sozialfonds

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Wichtige Hinweise:
1. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag festgesetzt.
2. Der Einzug des Beitrages erfolgt grundsätzlich mittels Abbuchungsverfahren.
3. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Laufe des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilmäßig fällig.
4. Austrittserklärungen während des Jahres bewirken keine ­Ermäßigung des Jahresbeitrages.
5. Austritt: Der Austritt ist nur zum 31. Dezember möglich und muss bis zum 30. November schriftlich erklärt sein.
6. Familienbeiträge und Beiträge für mehrere Jugendliche einer Familie sowie Befreiungen und Beiträge für volljährige ­Schüler/Studenten und Auszubildende sind zu beantragen.

Die Frist für die Antragstellung ist ­jeweils spätestens der 31. März eines jeden Jahres bzw. das Eintrittsdatum. Liegt die Bescheinigung nicht ­rechtzeitig vor, wird der jeweilige Beitragssatz voll erhoben.
Anträge sind schriftlich zu stellen an die TSG-Geschäftsstelle.

Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier:

Beitragsordnung TSG Heilbronn

Satzung

Die Vereinssatzung kann zu den Öffnungszeiten in der TSG-Geschäftsstelle eingesehen werden.